Verbraucherinformationen zu den Qualitätsregeln des Deutschen Sauna-Bundes e.V. für die Auszeichnung seiner Mitgliedsbäder mit Qualitätszeichen
1. Das Qualitätssystem
In Deutschland ist in den letzten Jahrzehnten ein außerordentlich vielfältiger Saunamarkt entstanden. Dazu gehören auch mehr als 2.000 öffentliche Saunabetriebe, die ihren Besuchern sehr unterschiedliche Badeeinrichtungen und Dienstleistungsangebote zur Gesundheitsförderung, Erholung und erlebnisorientierte Freizeitgestaltung anbieten.
Als Orientierungshilfe für die Gäste wurde für die Mitgliedsbetriebe des Deutschen Sauna-Bundes ein auf den Markt abgestimmtes Zertifizierungssytsem entwickelt.
2. Die Qualitätszeichen
Das Qualitätssystem besteht aus drei nebeneinander stehenden Qualitätszeichen. Die öffentlichen Saunaanlagen können daraus entsprechend ihrem Profil das Qualitätszeichen Classic, Selection oder Premium erhalten. Das jeweilige Qualitätszeichen trägt den Zeitpunkt der Verleihung, die Gültigkeitsdauer und einen Hinweis, wo die Qualitätsvoraussetzungen einzusehen sind.
3. Der Qualitätsausschuss
Die Qualitätszeichen werden vom Präsidium des Deutschen Sauna-Bundes verliehen. Ein vom Präsidium berufener sachkundiger Qualitätsausschuss aus unabhängigen Fachleuten des Badewesens bereitet die Entscheidung des Präsidiums über einen Antrag für ein Qualitätszeichen vor und spricht eine Empfehlung aus, ob die Voraussetzungen für eine Zuerkennung des Qualitätszeichens vorliegen. Bei ihrer Entscheidungsfindung stützen sich Präsidium und Qualitätsausschuss auf die nachstehenden Voraussetzungen für die Qualitätszeichen.
4. Verfahren der Zuerkennung
Ein Qualitätszeichen des deutschen Sauna-Bundes e.V. wird auf Antrag nur seinen Mitgliedern verliehen. Antragsberechtigt sind Mitglieder des Vereins, die eine öffentliche Saunaanlage betreiben. Der Antragsteller erteilt Informationen zu seiner Saunaanlage durch eine Selbstauskunft über einen festgelegten Fragenkatalog zu den Voraussetzungen der Qualitätszeichen.
Anträge für die Qualitätszeichen „Classic“ und „Selection“ prüft der vom deutschen Sauna-Bund berufene Qualitätsausschuss auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen. Stichprobenweise prüfen Mitglieder des Qualitätsausschusses die Angaben der Selbstauskunft vor Ort. Bei Anträgen für das Qualitätszeichen „Premium“ erfolgt zusätzlich eine Prüfung der Selbstauskunft in jedem Fall eine Prüfung vor Ort. Diese erfolgt unangemeldet und verdeckt durch Mitglieder des Qualitätsausschusses.
Nach einem positiven Prüfungsergebnis empfiehlt der Qualitätsausschuss dem Präsidium die Zuerkennung des beantragten Qualitätszeichens. Das Präsidium verleiht das Qualitätszeichen mit einer Gültigkeit von 5 Jahren.
Der Betreiber der Saunaanlage ist verpflichtet, dem Präsidium Veränderungen in seiner Saunaanlage bekannt zu geben, die die Voraussetzungen des Qualitätszeichens berühren. Zudem werden während der Gültigkeitsdauer des Qualitätszeichens die Qualitätsanforderungen für die Qualitätszeichen Classic, Selection und Premium in regelmäßigen Abständen von Mitgliedern des Qualitätsausschusses durch Stichproben überprüft.
Das Qualitätszeichen kann in diesem Zeitraum durch das Präsidium des deutschen Sauna-Bundes aberkannt werden, wenn die Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Qualitätszeichens nicht mehr vorliegen.
Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Qualitätszeichens kann nach obigem Verfahren beantragt werden. Wenn keine Antragsstellung erfolgt, verliert das Qualitätszeichen durch Fristablauf seine Gültigkeit und darf nicht mehr verwendet werden.
5. Die Voraussetzungen für die Qualitätszeichen
Sauna Classic Sauna Selection Sauna Premium
*** **** *****
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Gesicherte Aufbewahrung von Wertsachen (z.B. in Wertfächern) nicht gewährleistet
Ein Umkleideraum mit Garderobenschränken als Voll- / Z- oder Halbschränke
Ein Vorreinigungsraum
Nach Geschlechtern getrennte Toiletten |
Gesicherte Aufbewahrung von Wertsachen (z.B. in Wertfächern)
Nach Geschlechtern getrennte Umkleideräume oder ein Umkleideraum mit Einzelumkleidemöglichkeiten, ausgestattet jeweils mit Garderobenschränke als Voll- / Z- oder Halbschränken
Nach Geschlechtern getrennte Vorreinigungsräume oder ein Vorreinigungsraum mit Einzelduschkabinen
Nach Geschlechtern getrennte Toiletten |
Gesicherte Aufbewahrung von Wertsachen (z.B. in Wertfächern)
Nach Geschlechtern getrennte Umkleideräume oder ein Umkleideraum mit Einzelumkleidemöglichkeiten, ausgestattet jeweils mit Garderobenschränke als Voll- / Z- oder Halbschränken, wobei davon mindestens 50 % Vollschränke sein müssen
Nach Geschlechtern getrennte Vorreinigungsräume oder ein Vorreinigungsraum mit Einzelduschkabinen
Nach Geschlechtern getrennte Toiletten |
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Schwitzbereich mit einem Saunaraum (90°C)
Ein Ruheraum mit Liegen
Abkühlbereich mit Kaltwassereinrichtung und Fußwärmbecken
Eventuell kein Badebecken
Eventuell keine gastronomische Einrichtung
Freiluftbereich |
Schwitzbereich mit einem Saunaraum (90°C) und zwei zusätzlichen raumklimatisch unterschiedlichen Schwitzräumen (andere Badetemperaturen, Dampfraum, Warmluftbad)
Ruheraum / Liegebereich (in einem Gebäude) mit einer Liege je 6 Garderobenschränke
Abkühlbereich mit Kaltwassereinrichtungen und Fußwärmbecken, Kaltwasserbecken bzw. Kaltwassertauchbecken oder Crush-Eisspender oder Schneekabine
Badebecken (z.B. Pool, Warmsprudelbecken) oder Badeteich, bei Kombinationsbädern (z.B. Hallenbad mit Saunaanlage) auch im Schwimmbadbereich
Gastronomie: Bistro mit kleinen Speisen mit 12 Sitzplätzen. Bei mehr als 240 Garderobenschränken ein Sitzplatz je 20 Garderobenschränke
Freiluftbereich mit Sitz- und Liegemöglichkeiten |
Schwitzbereich mit einem Saunaraum (90°C) und zwei zusätzlichen raumklimatisch unterschiedlichen Schwitzräumen (andere Badetemperaturen, Dampfraum, Warmluftbad; darunter einen Sauna-/Schwitzraum im Außenbereich)
Ruheraum / Liegebereich (in einem Gebäude) mit einer Liege je 6 Garderobenschränke
Abkühlbereich mit Kaltwassereinrichtungen und Fußwärmbecken, Kaltwasserbecken bzw. Kaltwassertauchbecken oder Crush-Eisspender oder Schneekabine
Badebecken (z.B. Pool, Warmsprudelbecken) oder Badeteich ausschließlich im Saunabereich
Gastronomie: Vollgastronomie mit unterschiedlichen Speiseangeboten (einschließlich vegetarischer Kost) und mit 24 Sitzplätzen im Saunabereich oder Bistro mit 24 Sitzplätzen im Saunabereich und Vollgastronomie im Tarifbereich, die in Badebekleidung erreichbar sein muss. Bei mehr als 360 Garderobenschränken ein Sitzplatz je 15 Garderobenschränke in Bistro oder Vollgastronomie
Gärtnerisch angelegter Freiluftbereich mit Sitz- und Liegemöglichkeiten und einem Sauna-/Schwitzraum |
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Gesundheitsfördernde Aufgüsse, die den Richtlinien zur Durchführung von Saunaaufgüssen in öffentlichen Saunaanlagen entsprechen
Eventuell keine Massage- oder Wellnessangebote |
Gesundheitsfördernde, erlebnisorientierte Aufgüsse mit unterschiedlichen Wedeltechniken, die den Richtlinien zur Durchführung von Saunaaufgüssen in öffentlichen Saunaanlagen entsprechen
Massageangebote |
Gesundheitsfördernde, erlebnisorientierte Aufgüsse mit unterschiedlichen Wedeltechniken, die den Richtlinien zur Durchführung von Saunaaufgüssen in öffentlichen Saunaanlagen entsprechen und Präsentation eines Aufgussprogramms
Massage- und Wellnessangebote (z.B. unterschiedliche Massagearten, Schönheitspflege, Hamam) |
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Betriebsaufsicht durch Saunameister oder anders fachkundiges Personal |
Betriebsaufsicht durch Saunameister oder anders fachkundiges Personal |
Betriebsaufsicht durch Saunameister oder anders fachkundiges Personal |
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Beratung/ Betreuung der Gäste durch fachkundiges Personal
Telefonische Erreichbarkeit des Betriebes
Eventuell kein Verleih oder Verkauf von Badeutensilien |
Beratung/ Betreuung der Gäste durch fachkundiges Personal Und Informationsmöglichkeit für Gäste durch Prospekte u.Ä.
Erreichbarkeit des Betriebes durch Telefon, E-Mail, telefax u.Ä.
Leih- oder Kaufmöglichkeit von Badeutensilien (Bademantel, Badeschuhe, Handtuch, Liegetuch) |
Beratung/ Betreuung der Gäste durch fachkundiges Personal Und Informationsmöglichkeit für Gäste durch Prospekte u.Ä. und Homepage
Erreichbarkeit des Betriebes durch Telefon, E-Mail, telefax u.Ä. mit der Möglichkeit zur Vorbestellung von Dienstleistungen
Leih- oder Kaufmöglichkeit von Badeutensilien (Bademantel, Badeschuhe, Handtuch, Liegetuch) |
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Die regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Betriebsflächen, Badebecken und sanitären Anlagen muss durch einen Reinigungs-/ Desinfektionsplan geregelt sein.
Die Wasserqualität in ggf. vorhandenen Bade- und Tauchbecken muss nach den Anforderungen der DIN 19643 (Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser) geprüft und dokumentiert sein |
Die regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Betriebsflächen, Badebecken und sanitären Anlagen muss durch einen Reinigungs-/ Desinfektionsplan geregelt sein.
Die Wasserqualität in ggf. vorhandenen Bade- und Tauchbecken muss nach den Anforderungen der DIN 19643 (Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser) geprüft und dokumentiert sein |
Die regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Betriebsflächen, Badebecken und sanitären Anlagen muss durch einen Reinigungs-/ Desinfektionsplan geregelt sein.
Die Wasserqualität in ggf. vorhandenen Bade- und Tauchbecken muss nach den Anforderungen der DIN 19643 (Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser) geprüft und dokumentiert sein |
Erleben Sie ein Entspannungsvergnügen der „Schwitzenklasse“ in unseren verschiedenen Saunen und im herrlichen Saunagarten im Asia-Stil. Vor, nach oder zwischen den Saunagängen können Sie sich mit den Massage-Angeboten unserer Wellness-Abteilung etwas Gutes tun. Und auch im Bistro halten wir für Sie allerlei Genüsse bereit – ob Getränke, Snacks oder für den größeren Hunger.
Seit der Neueröffnung im Dezember 2007 gehört in der HeubergSauna die Wellness-Abteilung unter Leitung von Masseurin, Reiki-Meisterin und Wellness-Trainerin Sabine Rittmann zum schönen und gesunden Standard. Hier können Sie sich vor oder nach dem Schwimmen, Saunieren oder auch sonst verwöhnen lassen – z.B. in Form einer reinen Wellness-Massage, Touchlife-, Ayurveda- oder Hawaii-Massage.
